UVEK bewilligt Pilotprojekt für Tests mit autonomem Fahrzeug

UVEK bewilligt Pilotprojekt für Tests mit autonomem Fahrzeug

28. April 2015 agvs-upsa.ch - Selbstfahrende Autos sind im Ausland auf Teststrecken bereits seit längerem unterwegs. Die dazu nötige Technik ist weit fortgeschritten. In der Schweiz besteht nun ebenfalls Interesse, Erfahrungen mit autonomen Fahrzeugen zu sammeln. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat darum Swisscom die dafür nötige Ausnahmebewilligung erteilt. Diese ist bis Ende Jahr gültig und räumlich beschränkt: Erste Testfahrten werden in der Stadt Zürich erfolgen.

Das UVEK hat Swisscom diese Woche eine Ausnahmebewilligung für Tests mit einem autonomen Fahrzeug auf öffentlichen Strassen erteilt. Damit kann das von Swisscom lancierte Pilotprojekt gestartet werden. Eine Ausnahmebewilligung ist nötig, weil zum Beispiel das Lenkrad normalerweise nicht losgelassen werden darf. Bei selbstfahrenden Autos wird die Lenkung von der Technik übernommen. Das UVEK hat dem Antrag von Swisscom für das Pilotprojekt stattgegeben, weil die Tests wertvolle Erkenntnisse bringen soll und davon auszugehen ist, dass autonome Fahrzeuge in den nächsten Jahren serienmässig hergestellt werden und sich so Zulassungsfragen stellen. Das im Rahmen des Pilotprojekts eingesetzte Fahrzeug der Freien Universität Berlin besitzt bereits eine Ausnahmegenehmigung für autonome Fahrten im Land Berlin.

Die Ausnahmebewilligung des UVEK ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft: So darf nur auf vorgegebenen Strecken autonom gefahren werden. Es handelt sich zunächst um eine vorab definierte Strecke. Weitere Versuchstrecken müssen von den zuständigen kantonalen Behörden oder bei Nationalstrassen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) genehmigt werden. Alle übrigen Fahrten werden «klassisch» zurückgelegt. Ausserdem müssen stets zwei speziell ausgebildete Fahrer im Auto sein, welche bei Problemen sofort eingreifen können. Das Fahrzeug ist mit einem Not-Aus-Schalter ausgerüstet. Sämtliche Details der Fahrten müssen aufgezeichnet werden. Swisscom erstellt nach Beendigung des Versuchs einen Schlussbericht. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von 100 Millionen Euro vorliegen. Die Verfügung gilt ab sofort bis Ende 2015 und explizit nur für dieses Fahrzeug.

Für den Bund ist zentral, dass die Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist und sich die neuartigen Systeme im Strassenverkehr bewähren. Autonome Fahrzeuge müssen mit den bestehenden Verhältnissen zurechtkommen. Das Pilotprojekt soll dazu beitragen, allfällige Probleme und Risiken und deren Lösung aufzuzeigen sowie  Erfahrungen zu sammeln und Erkenntnisse fürs weitere Vorgehen zu erhalten.
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