Revision technische Grundbildungen
Tour de Suisse für die Grundbildungen
19. Dezember 2017 agvs-upsa.ch - Am 1. Januar tritt die neue Bildungsverordnung in Kraft. Seit September touren die Berufsbildungsverantwortlichen des AGVS durch die Schweiz und informieren die Mitglieder über die Neuerungen. Und die Tour de Suisse geht weiter.
sco. Die Automobilbranche entwickelt sich rasant. Damit die nachweislich hohe Qualität der technischen Grundbildungen im Autogewerbe mit dieser Dynamik mithalten kann, werden die Lehrinhalte regelmässig überprüft und angepasst. Im Februar hatte die Berufsbildungskommission (BBK) des AGVS die Revision beraten und nach teilweise leidenschaftlicher Diskussion abgesegnet. Nun ist die neue Bildungsverordnung in Kraft getreten. Sie wird zum Lehrbeginn im August wirksam sein.
Handlungskompetenzen im Fokus
Um die Lehrbetriebe über die Neuerungen zu informieren, befinden sich die Bildungsverantwortlichen des AGVS auf einer Roadshow durch die ganze Schweiz (siehe Box). Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Schulfächer in den Berufsfachschulen. Bislang gab es die Fächer Elektrik, Elektronik, Physik, Fahrwerk, Motor und Kraftübertragung. Neu orientiert sich der Unterricht an Handlungskompetenzen.
So umfasst beispielsweise die Grundbildung zum Automobil-Mechatroniker die fünf Handlungskompetenzbereiche Prüfen und Warten von Fahrzeugen, Austauschen von Verschleissteilen, Unterstützen von betrieblichen Abläufen, Überprüfen und Reparieren von Systemen sowie Diagnostizieren mechatronischer Systeme.
Zu reden gegeben hatte in der BBK der Artikel 10, der die fachlichen Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bestimmt. Wer einen Automobil-Mechatroniker ausbilden will, muss neu nicht mehr über einen tertiären Abschluss verfügen. Er muss also nicht Automobildiagnostiker sein, neu genügen ein Abschluss als Automobil-Mechatroniker sowie drei Jahre Berufstätigkeit, fachtechnische Weiterbildung mit Abschluss des AGVS (Kompetenzbereiche der bestehenden Ausbildung zum Automobildiagnostiker: Z1 Fahrzeug-Elektrik-Elektronik oder Z2 Komfort- und Sicherheitselektronik zusammen mit dem Z3 Fahrerassistent- und Infotainmentsysteme) und das eintägige Didaktikmodul.
Die Lernenden sind verpflichtet, eine Lerndokumentation zu führen und mit dem Berufsbildner halbjährlich zusammen mit dem Bildungsbericht zu besprechen. Sie ersetzt die bisherige Ausbildungskontrolle. «Ein zentraler Punkt ist auch die Einführung eines elektronischen Lehrmittels in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen. Damit vollzieht die Branche einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung», sagt Arnold Schöpfer, beim AGVS verantwortlich für die technische Grundbildung und die höhere technische Berufsbildung.
Die nächsten Veranstaltungen
Weitere Veranstaltungen sind in Planung.
sco. Die Automobilbranche entwickelt sich rasant. Damit die nachweislich hohe Qualität der technischen Grundbildungen im Autogewerbe mit dieser Dynamik mithalten kann, werden die Lehrinhalte regelmässig überprüft und angepasst. Im Februar hatte die Berufsbildungskommission (BBK) des AGVS die Revision beraten und nach teilweise leidenschaftlicher Diskussion abgesegnet. Nun ist die neue Bildungsverordnung in Kraft getreten. Sie wird zum Lehrbeginn im August wirksam sein.
Handlungskompetenzen im Fokus
Um die Lehrbetriebe über die Neuerungen zu informieren, befinden sich die Bildungsverantwortlichen des AGVS auf einer Roadshow durch die ganze Schweiz (siehe Box). Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Schulfächer in den Berufsfachschulen. Bislang gab es die Fächer Elektrik, Elektronik, Physik, Fahrwerk, Motor und Kraftübertragung. Neu orientiert sich der Unterricht an Handlungskompetenzen.
So umfasst beispielsweise die Grundbildung zum Automobil-Mechatroniker die fünf Handlungskompetenzbereiche Prüfen und Warten von Fahrzeugen, Austauschen von Verschleissteilen, Unterstützen von betrieblichen Abläufen, Überprüfen und Reparieren von Systemen sowie Diagnostizieren mechatronischer Systeme.
Zu reden gegeben hatte in der BBK der Artikel 10, der die fachlichen Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bestimmt. Wer einen Automobil-Mechatroniker ausbilden will, muss neu nicht mehr über einen tertiären Abschluss verfügen. Er muss also nicht Automobildiagnostiker sein, neu genügen ein Abschluss als Automobil-Mechatroniker sowie drei Jahre Berufstätigkeit, fachtechnische Weiterbildung mit Abschluss des AGVS (Kompetenzbereiche der bestehenden Ausbildung zum Automobildiagnostiker: Z1 Fahrzeug-Elektrik-Elektronik oder Z2 Komfort- und Sicherheitselektronik zusammen mit dem Z3 Fahrerassistent- und Infotainmentsysteme) und das eintägige Didaktikmodul.
Die Lernenden sind verpflichtet, eine Lerndokumentation zu führen und mit dem Berufsbildner halbjährlich zusammen mit dem Bildungsbericht zu besprechen. Sie ersetzt die bisherige Ausbildungskontrolle. «Ein zentraler Punkt ist auch die Einführung eines elektronischen Lehrmittels in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen. Damit vollzieht die Branche einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung», sagt Arnold Schöpfer, beim AGVS verantwortlich für die technische Grundbildung und die höhere technische Berufsbildung.
Die nächsten Veranstaltungen
10. Januar 2018 | SO | Olten |
10. Januar 2018 | BE | Mobilcity Bern |
18. Januar 2018 | AG | Baden |
22. Januar 2018 | BE | Mobilcity Bern |
23. Januar 2018 | AG | WBZ Lenzburg |
24. Januar 2018 | BE | Mobilcity Bern |
24. Januar 2018 | GL | zu definieren |
25. Januar 2018 | VD | Romandie Formation Paudex |
30. Januar 2018 | GE | Genf |
31. Januar 2018 | JU | zu definieren |
1. Februar 2018 | SZ | Goldau |
6. Februar 2018 | VD | Romandie Formation Paudex |
12. Februar 2018 | VD | Romandie Formation Paudex |
14. Februar 2018 | SG | Uzwil |
15. Februar 2018 | SG | Buchs |
6. März 2018 | ZG | GIBZ Zug |
Weitere Veranstaltungen sind in Planung.