Tour de Suisse für die Grundbildungen

Revision technische Grundbildungen

Tour de Suisse für die Grundbildungen

19. Dezember 2017 agvs-upsa.ch - Am 1. Januar tritt die neue Bildungsverordnung in Kraft. Seit September touren die Berufsbildungsverantwortlichen des AGVS durch die Schweiz und informieren die Mitglieder über die Neuerungen. Und die Tour de Suisse geht weiter.
 
sco. Die Automobilbranche entwickelt sich rasant. Damit die nachweislich hohe Qualität der technischen Grundbildungen im Autogewerbe mit dieser Dynamik mithalten kann, werden die Lehrinhalte regelmässig überprüft und angepasst. Im Februar hatte die Berufsbildungskommission (BBK) des AGVS die Revision beraten und nach teilweise leidenschaftlicher Diskussion abgesegnet. Nun ist die neue Bildungsverordnung in Kraft getreten. Sie wird zum Lehrbeginn im August wirksam sein.
 
Handlungskompetenzen im Fokus
Um die Lehrbetriebe über die Neuerungen zu informieren, befinden sich die Bildungsverantwortlichen des AGVS auf einer Roadshow durch die ganze Schweiz (siehe Box). Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Schulfächer in den Berufsfachschulen. Bislang gab es die Fächer Elektrik, Elektronik, Physik, Fahrwerk, Motor und Kraftübertragung. Neu orientiert sich der Unterricht an Handlungskompetenzen.
 
So umfasst beispielsweise die Grundbildung zum Automobil-Mechatroniker die fünf Handlungskompetenzbereiche Prüfen und Warten von Fahrzeugen, Austauschen von Verschleissteilen, Unterstützen von betrieblichen Abläufen, Überprüfen und Reparieren von Systemen sowie Diagnostizieren mechatronischer Systeme.
 
Zu reden gegeben hatte in der BBK der Artikel 10, der die fachlichen Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bestimmt. Wer einen Automobil-Mechatroniker ausbilden will, muss neu nicht mehr über einen tertiären Abschluss verfügen. Er muss also nicht Automobildiagnostiker sein, neu genügen ein Abschluss als Automobil-Mechatroniker sowie drei Jahre Berufstätigkeit, fachtechnische Weiterbildung mit Abschluss des AGVS (Kompetenzbereiche der bestehenden Ausbildung zum Automobildiagnostiker: Z1 Fahrzeug-Elektrik-Elektronik oder Z2 Komfort- und Sicherheitselektronik zusammen mit dem Z3 Fahrerassistent- und Infotainmentsysteme) und das eintägige Didaktikmodul.
 
Die Lernenden sind verpflichtet, eine Lerndokumentation zu führen und mit dem Berufsbildner halbjährlich zusammen mit dem Bildungsbericht zu besprechen. Sie ersetzt die bisherige Ausbildungskontrolle. «Ein zentraler Punkt ist auch die Einführung eines elektronischen Lehrmittels in der Berufsfachschule und den überbetrieblichen Kursen. Damit vollzieht die Branche einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung», sagt Arnold Schöpfer, beim AGVS verantwortlich für die technische Grundbildung und die höhere technische Berufsbildung.
 

Die nächsten Veranstaltungen
 
10. Januar 2018 SO Olten
10. Januar 2018 BE Mobilcity Bern
18. Januar 2018 AG Baden
22. Januar 2018 BE Mobilcity Bern
23. Januar 2018 AG WBZ Lenzburg
24. Januar 2018 BE Mobilcity Bern
24. Januar 2018 GL zu definieren
25. Januar 2018 VD Romandie Formation Paudex
30. Januar 2018 GE Genf
31. Januar 2018 JU zu definieren
1. Februar 2018 SZ Goldau
6. Februar 2018 VD Romandie Formation Paudex
12. Februar 2018 VD Romandie Formation Paudex
14. Februar 2018 SG Uzwil
15. Februar 2018 SG Buchs
6. März 2018 ZG GIBZ Zug

Weitere Veranstaltungen sind in Planung.
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