Studie stärkt Garagisten den Rücken

«Atelier de la Concurrence»

Studie stärkt Garagisten den Rücken

21. März 2019 agvs-upsa.ch – Eine Studie im Auftrag des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) beantwortet eine wichtige aber bisher nicht klar beantwortete Frage eindeutig: Es gibt separate Märkte für Sales, Aftersales und Ersatzteile. Im Aftersales verfügt der Importeur deshalb regelmässig über eine marktbeherrschende Stellung. Für Garagisten heisst das: Die Chancen für allfällige Klagen vor der Wettbewerbsbehörde und vor Zivilgerichten erhöhen sich stark. 
 
kro. Es sind eindrückliche Zahlen, die am Mittwoch im Rahmen der Veranstaltungsreihe «Atelier de la Concurrence» bekannt wurden: Innerhalb von nur zwei Jahren gingen beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) 100 Anfragen und Anzeigen von Garagisten ein. Das Thema: Händlerschutz vor der dominierenden Marktmacht von Herstellern und Importeuren. Auch aus diesem Grund beschäftigen sich beim Sekretariat mehrere Personen praktisch ausschliesslich mit dem Autogewerbe beziehungsweise der Autobranche – laut Weko gibt es das für keine andere Branche. 
 
Der Händlerschutz wird – trotz nach wie vor und bis Ende 2022 noch geltender Kfz-Bekanntmachung – von den Gerichten in der Schweiz sehr unterschiedlich gehandhabt. Dies primär deshalb, weil viele Zivilgerichte den Begriff «Markt» unterschiedlich beurteilen: Einige Gerichte betrachten die Sektoren «Handel», «Aftersales» und «Ersatzteile» als einen Markt. In dieser Betrachtungsweise erkennen sie zwar mächtige Marktteilnehmer – aber keine kartellrechtliche Marktbeherrschung. Für Garagisten erschwert das die Durchsetzung ihres Rechts gegenüber Importeur und Hersteller. 
 
Kunden wollen eine Auswahl
Betrachtet man aber diese Sektoren als je eigenständige Märkte, sieht die Sache ganz anders aus: In den Märkten «Aftersales» und «Ersatzteile» verfügt der Importeur regelmässig über eine kartellrechtlich relevante marktbeherrschende Stellung. Um das ein für allemal klar zu stellen, hat der AGVS bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) eine Studie in Auftrag gegeben. Diese kommt nun zum Schluss: Handel, Service und Ersatzteile werden als separate Märkte betrachtet, weil die Kunden beim Bezug von Leistungen unterschiedliche Entscheidungen treffen. Heisst: Wer ein Auto kauft, geht nicht automatisch davon aus, dass Verkauf, Unterhalt und Ersatzteile vom selben Hersteller beziehungsweise dessen Markenvertreter abgewickelt werden. Sie behalten sich vor, diese Leistungen unter Umständen von verschiedenen Garagisten zu beziehen. Dabei spielen Faktoren wie die Nähe zum Garagisten, die persönliche Beziehung und das Vertrauen sowie Kulanz-Leistungen eine ausschlaggebende Rolle. 
 
Für Garagisten bedeutet das zweierlei: Erstens ist nun empirisch nachgewiesen, dass 
es separate Märkte im Autogewerbe gibt und 
•​ Importeure auf dem Markt für Aftersales in der Regel marktbeherrschend sind und sie sich daher an die Vorgaben des Kartellgesetzes halten müssen. 

Zweitens müssen Importeure all jenen Garagisten Zugang zum Werkstattnetz gewähren, die die Standards erfüllen. Das ist insbesondere in all jenen Fällen relevant, bei denen es um laufende Garantiearbeiten geht. 
 
Starkes Signal an die Gerichte
Der AGVS schickt mit dem Resultat der Studie ein starkes Signal an die Zivilgerichte, ihre Interpretation des Begriffs «Markt» zu überdenken beziehungsweise ihre Urteile im Sinne der Resultate der Studie zu fällen. Ausserdem stärkt die Studie eine Motion von Nationalrat und CVP-Präsident Gerhard Pfister. Diese will die geltende Kfz-Bekanntmachung in eine für alle Gerichte verbindliche Verordnung überführen. 
 
Juristische Power statt Social Media
Das Engagement für das Autogewerbe war am Mittwoch einmal mehr mit Händen greifbar: PD Dr. Christian Müller und Sarah Umbricht stellten  von der School of Management and Law der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ein Gutachten vor, das über erhebliche Sprengkraft verfügt: Der Aftersales ist kein «Anhängsel» des Verkaufs, sondern wird von den Automobilisten als eigenständiger Markt betrachtet. Die Bedeutung dieser nun wissenschaftlich gewonnenen Erkenntnis diskutierte der Co-Autor des Gutachtens, Prof. Dr. Patrick L. Krauskopf, mit Dr. Carla Beuret und Dr. Andrea Graber vom Sekretariat der Wettbewerbskommission, mit AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli, dem Garagisten Gabriel Galliker, Rechtsanwalt Volker Dohr, VFAS-Präsident Roger Kunz sowie mit auto-schweiz Direktor Andreas Burgener.

In seinem Referat schilderte Gabriel Galliker eindrücklich, unter welchem Druck der Handel seitens der Hersteller und Importeure steht – und wie schwer (oder gar unmöglich) es ist, die Marke zu wechseln. Er glaubt, dass sich die Tendenz der Hersteller, immer weniger Ansprechpartner im Handel zu haben, in den nächsten Jahren noch verstärken wird. Wie wichtig es für den einzelnen Händler ist, seine Position gegenüber dem Importeur zu verteidigen, illustrierte er an folgendem Beispiel: In den vergangenen Jahren investierte die Galliker-Gruppe substanziell in verschiedene Kommunikationskanäle wie eine neue Website, Newsletter und Social Media. «In diesem Jahr sind wir dazu übergegangen, in andere Power zu investieren», sagte Galliker – die Gruppe hat nun einen eigenen Juristen.

Einen Vorabdruck der Studie finden Sie hier.

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