Unbefriedigend
Ständerat verwässert Motion zur Stärkung der Geschäftsfahrzeuginhaber
21. Dezember 2017 agvs-upsa.ch – Der Ständerat begrüsst zwar die Idee, Geschäftsfahrzeuginhaber steuerlich und administrativ zu entlasten. Aber nicht so, wie es in der Motion Ettlin vorgeschlagen wurde. Die kleine Kammer schickte die Motion Ettlin bachab.
Abkehr von der einstigen Idee
Angenommen hat der Ständerat hingegen die Motionsvariante der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mitabgegolten ist und der Fahrkostenabzug für diese Steuerpflichtigen ausgeschlossen wird. «Mit der Nutzung des Geschäftsfahrzeuges, dessen Privatnutzung pauschal abgegolten wird, ist auch für den Arbeitsweg kein geldwerter Vorteil verbunden, und demzufolge ist auch ein Gewinnungskostenabzug für den Arbeitsweg ausgeschlossen», wird das Politikum legitimiert.
Gewinnkostenabzug unmöglich
Der AGVS teilt diese Haltung und Kursabkehr von der Motion Ettlin nicht. Genauso wenig die Vorgabe, dass die geltende Pauschale von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises erhöht werden soll und die Betroffenen noch tiefer in die Tasche greifen müssen. «Konkret: Es ist nun also vorgesehen, ein Thema wieder aufzurollen, das bereits vor Jahren mit Vertretern der Wirtschaft bei der Frage der Preiserhöhung des Fahrzeugkaufpreises gelöst wurde», so Olivia Solari vom AGVS-Rechtsdienst.
Der AGVS macht sich weiter stark
Bundes- und Ständerat vertreten zwar den Standpunkt, dass mit der jetzigen Marschrichtung die administrative Entlastung kleiner würde. Doch der Vorschlag bedeutet auch, dass die Pauschale weder der individuellen Situation der Steuerpflichtigen noch den unterschiedlichen kantonalen Abzugsgrenzen Rechnung trägt. Solari: «Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Der AGVS bleibt gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv an der Motion dran.»
tki. Das Anliegen war simpel – der politische Weg hingegen nicht. Aus der Forderung, unselbstständig Erwerbende mit einem Geschäftsfahrzeug von der zusätzlichen Einkommenssteuer zu befreien, ist eine von der von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF_S) abgeänderte Fassung herangereift. Diese drückte aus Sicht des AGVS nicht nur zu wenig aufs Gas, sondern mündete nun auch in einem Papiertiger. «Wenn es eines Tages ein Beispiel brauchen sollte, um aufzuzeigen, wie aus einer einfachen Sache im Laufe der Jahre ein hochkomplexes Geschäft werden kann, so dürfte dieses Thema gut dazu geeignet sein», meinte der FDP-Ständerat Hans Wicki etwa in der vergangenen Wintersession dazu.
Kurzum: Es geht um die 2016 eingereichte Motion Ettlin: «Der Grundtenor meiner Motion war, die administrative Belastung zu senken. Klar ist, dass die administrative Belastung mit der Geschäftsfahrzeugregelung, wie sie vorgesehen ist und wie sie seit 1. Januar 2016 gilt, steigt», blieb CVP-Ständerat Erich Ettlin in dieser Wintersession zum Entscheid über seine Motion noch zu sagen. Denn der Ständerat hat die Motion «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» nun definitiv versenkt.Abkehr von der einstigen Idee
Angenommen hat der Ständerat hingegen die Motionsvariante der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit auf Verwaltungsstufe ein Einkommensanteil für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg mitabgegolten ist und der Fahrkostenabzug für diese Steuerpflichtigen ausgeschlossen wird. «Mit der Nutzung des Geschäftsfahrzeuges, dessen Privatnutzung pauschal abgegolten wird, ist auch für den Arbeitsweg kein geldwerter Vorteil verbunden, und demzufolge ist auch ein Gewinnungskostenabzug für den Arbeitsweg ausgeschlossen», wird das Politikum legitimiert.
Gewinnkostenabzug unmöglich
Der AGVS teilt diese Haltung und Kursabkehr von der Motion Ettlin nicht. Genauso wenig die Vorgabe, dass die geltende Pauschale von 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises erhöht werden soll und die Betroffenen noch tiefer in die Tasche greifen müssen. «Konkret: Es ist nun also vorgesehen, ein Thema wieder aufzurollen, das bereits vor Jahren mit Vertretern der Wirtschaft bei der Frage der Preiserhöhung des Fahrzeugkaufpreises gelöst wurde», so Olivia Solari vom AGVS-Rechtsdienst.
Der AGVS macht sich weiter stark
Bundes- und Ständerat vertreten zwar den Standpunkt, dass mit der jetzigen Marschrichtung die administrative Entlastung kleiner würde. Doch der Vorschlag bedeutet auch, dass die Pauschale weder der individuellen Situation der Steuerpflichtigen noch den unterschiedlichen kantonalen Abzugsgrenzen Rechnung trägt. Solari: «Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Der AGVS bleibt gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv an der Motion dran.»