Nach Österreich nun Niederlande
Nächste Klage von Peugeot-Händlern
21. April 2021 agvs-upsa.ch – Vor wenigen Wochen bestätigte der Oberste Gerichtshof Österreichs, dass der Peugeot-Importeur jahrelang seine Marktmacht missbraucht habe. Nun klagen auch Händler in den Niederlanden.
Quellen: Peugeot
jas. In Österreich wurde der Peugeot-Importeur kürzlich in einem Rechtstreit verurteilt, weil er seine Marktmacht missbraucht hatte. AGVS-Anwalt Tobias Treyer erklärte damals dazu: «Ein Urteil mit Signalwirkung auch für die Schweiz.»
Durch das klare Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs zugunsten des Handels blühen dem Stellantis-Konzern gemäss der Fachzeitschrift «Automobilwoche» jetzt weitere juristische Auseinandersetzungen mit seinen Händlern. In den Niederlanden wollen die Händlerverbände von Peugeot, Citroën, DS und Opel nun zusammen mit dem Mobilitätsverband Bovag rechtlich klären, ob sich der Hersteller an das nationale Franchise-Gesetz hält. Ein Bovag-Sprecher erklärt gegenüber der Fachzeitschrift: «Der Hersteller hat zu viel Macht gegenüber seinen Vertriebspartnern.» Daher treffe der Hersteller zunehmend einseitig Entscheidungen, ohne dabei die Interessen der Händler vor Ort zu berücksichtigen.
Da sich die österreichischen Richter zum Teil auf europäisches Recht bezogen und der Hersteller europaweit ein einheitliches System hat, wirkt das damalige Urteil über die Landesgrenzen hinaus. Es könnte somit den niederländischen Händlern von Stellantis-Marken, die zunehmend Mühe bekunden, profitable Geschäfte zu machen, Rückenwind verleihen bei ihrem Kampf gegen die Marktmacht des Importeurs.
Wie das erste Urteil in Österreich dürfte auch diese Klage in den Niederlanden kaum Auswirkungen auf Schweizer Händler haben, denn hierzulande ist kein ähnlich geartetes, pendentes Gerichtsverfahren hängig. AGVS-Anwalt Tobias Treyer hielt den damaligen Entscheid vielmehr für eine Argumentationsgrundlage für die Diskussionen über Margen- und Bonusrichtlinien für das Jahr 2022. Damit bei den Verhandlungen der Schweizer Markenhändlerverbände und Importeure eine Lösung gefunden werden kann, die beiden Seiten die erforderliche Luft zum Atmen lässt.
Quellen: Peugeot
jas. In Österreich wurde der Peugeot-Importeur kürzlich in einem Rechtstreit verurteilt, weil er seine Marktmacht missbraucht hatte. AGVS-Anwalt Tobias Treyer erklärte damals dazu: «Ein Urteil mit Signalwirkung auch für die Schweiz.»
Durch das klare Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreichs zugunsten des Handels blühen dem Stellantis-Konzern gemäss der Fachzeitschrift «Automobilwoche» jetzt weitere juristische Auseinandersetzungen mit seinen Händlern. In den Niederlanden wollen die Händlerverbände von Peugeot, Citroën, DS und Opel nun zusammen mit dem Mobilitätsverband Bovag rechtlich klären, ob sich der Hersteller an das nationale Franchise-Gesetz hält. Ein Bovag-Sprecher erklärt gegenüber der Fachzeitschrift: «Der Hersteller hat zu viel Macht gegenüber seinen Vertriebspartnern.» Daher treffe der Hersteller zunehmend einseitig Entscheidungen, ohne dabei die Interessen der Händler vor Ort zu berücksichtigen.
Da sich die österreichischen Richter zum Teil auf europäisches Recht bezogen und der Hersteller europaweit ein einheitliches System hat, wirkt das damalige Urteil über die Landesgrenzen hinaus. Es könnte somit den niederländischen Händlern von Stellantis-Marken, die zunehmend Mühe bekunden, profitable Geschäfte zu machen, Rückenwind verleihen bei ihrem Kampf gegen die Marktmacht des Importeurs.
Wie das erste Urteil in Österreich dürfte auch diese Klage in den Niederlanden kaum Auswirkungen auf Schweizer Händler haben, denn hierzulande ist kein ähnlich geartetes, pendentes Gerichtsverfahren hängig. AGVS-Anwalt Tobias Treyer hielt den damaligen Entscheid vielmehr für eine Argumentationsgrundlage für die Diskussionen über Margen- und Bonusrichtlinien für das Jahr 2022. Damit bei den Verhandlungen der Schweizer Markenhändlerverbände und Importeure eine Lösung gefunden werden kann, die beiden Seiten die erforderliche Luft zum Atmen lässt.
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