Es tut sich was bei den Händlerschildern

Mit U-Nummer ins Ausland

Es tut sich was bei den Händlerschildern

23. September 2019 agvs-upsa.ch – Während Italiener und Deutsche mit provisorischen Kennzeichen in die Schweiz einreisen können, gilt dies im umgekehrten Fall für die Schweizer Garagisten mit ihren U-Nummern nicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) steht mit Italien und Deutschland in Verhandlungen.
 
sco. Die Sache ist ärgerlich – und sie kann teuer werden. Sehr teuer, wie das Beispiel eines Zürcher Garagisten zeigt, der im November 2018 publik wurde. Der Garagist fuhr mit dem Händlerschild nach Süddeutschland, wo er von der Polizei angehalten wurde. Er kassierte eine Busse von 1300 Euro!
 
Grund: Gemäss Wiener Übereinkommen von 1968 müssen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder für die grenzüberschreitende Verwendung gewisse Kriterien erfüllen. So muss im Fahrzeugausweis u.a. die Fahrgestellnummer vermerkt sein. Da die schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise für verschiedene – auch nicht-immatrikulierte – Fahrzeuge verwendet werden können, erfüllen sie die Kriterien dieses Übereinkommens nicht. Den schweizerischen Nachbarstaaten ist es daher freigestellt, diese Ausweise sowie die zugehörigen Händlerschilder anzuerkennen oder nicht.
 
Die Schweiz erlaubt den Verkehr ausländischer Fahrzeuge, wenn sie im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind und mit einem gültigen nationalen Fahrzeugausweis und einem gültigen Kontrollschild versehen sind. Das gilt insbesondere auch für provisorische deutsche und italienische Kennzeichen – beispielsweise die «targa di prova» oder das «rote Kennzeichen». Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, ist das Astra in Verhandlungen mit Italien und Deutschland. Der Stand der Dinge:
 
Italien: Arbeiten am Abkommen weit fortgeschritten
Im Falle von Italien strebt das Astra an, das Problem bis 1. Januar 2021 mittels eines bilateralen Abkommens zu beheben. Ziel des Abkommens ist, Fahrten mit Händlerschildern auf italienischem Territorium zu ermöglichen.
 
Die Arbeiten am Abkommen sind bereits weit fortgeschritten und letzte Details werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 geklärt. Das Astra ist via schweizerische Botschaft in Rom in Kontakt mit dem «Ministerio delle Infrastrutture e di Trasporti» (MIT) und setzt alles daran, eine rasche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Regelungen zu erreichen. 
 
Deutschland: Zeitbedarf offen
Weniger weit fortgeschritten sind die Verhandlungen mit unserem nördlichen Nachbarland. Nach ersten Abklärungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden derzeit verschiedene Fragen bundesintern geklärt. Auch hier verfolgt das Astra das Ziel, dass Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern uneingeschränkt auf deutschem Territorium verkehren dürfen.
 
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Kommentare


Schweizer Franz 4. Oktober 2019 - 11:11
Ich denke, wenn ein Fzg. mit einem gültigen Fzg-Ausweis (Nr.Schilder im Depot) und ein gültiger U-Schild Ausweis mitgeführt wird, passiert gar nichts ! Ist mir jedenfalls so ergangen dieses Jahr am Zoll Stein/Säckingen

Olivia Solari 2. März 2020 - 8:44
Sehr geehrter Herr Franz Danke für Ihren Kommentar. Leider stimmt diese Aussage nicht, die Deutschen Behörden verlangen ein originär zugelassenes Fahrzeug, das heisst ein Nummernschild, welches konkret auf ein Fahrzeug zugelassen ist. Zudem ist die Problematik nicht beim Zoll, sondern nach diesem auf der Strasse. Die Grundlage für eine Busse findet sich im Deutschen Strassenverkehrsrecht des jeweilig zuständigen Bundeslandes.

R S 7. Oktober 2019 - 8:24
Guten Tag, ich wollte am 5.10. in Konstanz zum Mittagessen gehen und hatte an meinem Wagen meine Händler-Schilder montiert. Ich wurde durch Zufall von patrouillierenden Grenzwächtern aufgehalten, die mir dann erklärten, dass ich hier nicht fahren dürfte mit Händler-Schildern! Sie riefen dann eine Polizei-Streife an, die die ganze Sache aufnahm und mir erklärte, sie müssten mich anzeigen. Ich bin nun gespannt, was es für eine Busse gibt?!? Bin der Meinung, so lange keine klaren Bestimmungen vorhanden sind, sollte auch für Deutsche Händler ab sofort eine Einreise in die Schweiz verboten und bestraft werden! Freundliche Grüsse R. S.

Anonym 11. November 2019 - 8:02
Im U-Nummer-Ausweis steht nichts von Fahrverbot in Deutschland. Wir haben 90 Prozent Strassennetz verloren. Dann soll auch der Preis gesenkt werden oder im Ausweis sollte stehen chsinumme A-Z und 0- 9. Dann sind ja alle Chassisnummern drin.

Rudolf Wyss 4. Dezember 2019 - 23:25
Das eifachste wäre, wenn die MFK auf dei gewünschten Fahrzeuge (2-3 Stück) einen Ausweis ausstellen würde mit dem Eintrag "ZH 12345 U" und das Problem wäre sicher gelöst! Bei Fahrzeugwechsel würden Umschreibungskosten entstehen, wass die MFK Kassen erhalten. Aber dazu braucht es sicher wieder eine Beratung vom ASTRA und dem Bundesrat! Mit freundlichen Grüssen Rudolf Wyss

Olivia Solari 2. März 2020 - 8:47
Sehr geehrter Herr Wyss Danke für diesen Vorschlag, welchen ich gerne intern besprechen werde. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche. Herzliche Grüsse Olivia Solari

Schindler Marcel 2. März 2020 - 8:10
Guten Abend Ende März sollte ich mit den U-Schilder nach Frankreich. Frage, hat sich in der Zwischenzeit etwas getan? Ist es jetzt offiziell erlaubt? Danke für Info!

Olivia Solari 2. März 2020 - 8:46
Sehr geehrter Herr Schindler Aus Frankreich sind uns momentan keine Fälle bekannt. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie bei der Botschaft oder allenfalls bei einer Polizeistelle in Frankreich nachfragen, ob Sie mit einer Busse zu rechnen haben. Ansonsten laufen die Verhandlungen mit Deutschland und Italien, diese nehmen aber viel Zeit in Anspruch. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich direkt: 031 307 15 34 oder rechtsdienst@agvs-upsa.ch

Rudolf Wyss 27. August 2020 - 10:29
Sehr geehrte Frau Solari, mich würde interessieren, was die interne Besprechung von meinem Vorschlag ergeben hat und wie weit die Verhandlungen mit der BRD sind? Freundliche Grüsse Rudolf Wyss

Olivia Solari 27. August 2020 - 10:30
Grüezi Herr Wyss. Besten Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben dazu News! Diese werden wir voraussichtlich in den kommenden Tagen veröffentlichen können. Wir bitten noch um etwas Geduld. Für weitere Fragen kontaktieren Sie mich bitte direkt unter rechtsdienst@agvs-upsa.ch. Beste Grüsse Olivia Solari

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