Eine marktgerechte Ausbildung

Z-Kompetenzbereiche

Eine marktgerechte Ausbildung

16. Mai 2022 agvs-upsa.ch – Sind Automobil-Fachmänner/-frauen während ihrer Berufslehre genug reif für Arbeiten im Hochvoltbereich? Diese Frage galt es zu diskutieren und wurde von einer Mehrheit der BBK bejaht – im Sinne der aktuellen und künftigen Herausforderungen. Und Z-Kompetenzbereiche werden einzeln anerkannt als fachtechnischer Abschluss für die Ausbildungsbewilligung der Automobil-Mechatroniker/-innen
 
«BBK-Beschlüsse in Kürze» 
1. Als fachtechnischer Abschluss des AGVS für die Ausbildungsbewilligung der Automobil-Mechatroniker/-innen gilt ab sofort der jeweilige Abschluss vom Z1, Z2, Z3 oder Z4 AA. Das heisst, jeder einzelne Abschluss von einem Z-Kompetenzbereich wird so anerkannt. Neu werden damit die aktuellen Inhalte im Vordergrund stehen und nicht die Ausbildungszeit. 

2. Automobil-Fachmann/-frau EFZ: Umsetzung der Integration der Ausbildung Hochvolt 1 und 2 ab Sommer 2022: Der Entscheid vom letzten Jahr wurde erneut durch die BBK bestätigt. 

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Quelle: Mercedes-Benz

Als Antwort auf die sich verändernde Technologie fördert der AGVS die Kompetenzen rund um alternative Antriebssysteme. An der Sitzung der Berufsbildungskommission wurden die Voraussetzungen der fachtechnischen Abschlüsse für die Ausbildungsbewilligung für Automobil-Mechatroniker/-innen um ein entscheidendes Detail angepasst. Als fachtechnischer Abschluss des AGVS gilt zusätzlich zu den Abschlüssen Z1, Z2 und Z3 auch der Z4 AA (Alternative Antriebssysteme). Das heisst, neu wird jeder einzelne Abschluss von einem Z-Kompetenzbereich anerkannt. «Mit dieser Neuerung stärkt der AGVS die Ausbildungsinhalte von Automobildiagnostikern/-innen sowie von Automobil-Werkstattkoordinatoren/-innen und trägt damit der Aktualität der Ausbildungsinhalte und den Anforderungen in den Betrieben Rechnung», erklärt Beat Künzi im Namen der Kommission für Berufsentwicklung und Qualität.

Das neue Z4 AA beinhaltet eine Ausbildungszeit von 60 Stunden. Zusätzlich müssen die Kompetenzausweise Hochvolt 1, Hochvolt 2 und Grundlagen Gas mit je acht Stunden erlangt werden, also werden total 84 Stunden Ausbildungszeit erbracht. Die Anpassung wird insofern als sinnvoll betrachtet, weil eine «Z4 AA»-Weiterbildung aufgrund des stark steigenden Marktanteils der Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen unumgänglich sei. Die beschlossenen Änderungen betreffen die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner der technischen Grundbildungen für die Ausbildung vom Automobil-Mechatroniker/-in. Die restlichen Anforderungen wie Anzahl Praxisjahre, Absolvierung Berufsbildnerkurs sowie Besuch Didaktikmodul bleiben wie bisher bestehen. 

Momentan laufen Pilotlehrgänge bei der Ausbildung zum Automobildiagnostiker mit dem neuen «Z4 AA» am Weiterbildungszentrum Lenzburg (wbz Lenzburg), an der Schweizerischen Technischen Fachschule in Winterthur (STFW) und am Ausbildungszentrum in Horw der AGVS-Sektion Zentralschweiz mit rund 80 Automobildiagnostiker/-innen. Dass die einzelnen Kompetenzbereiche, wie der Z4 AA, auch einzeln abgeschlossen werden können, darf laut Künzi bereits jetzt als Vorteil betrachtet werden. «Die Mehrheit der Absolventen der Z-Kompetenzbereiche werden weiterhin den gesamten Lehrgang absolvieren. Diese Änderung soll jedoch auch den Anreiz schaffen, um zusätzliche Fachkräfte zu motivieren einzelne Module und aus Aktualität insbesondere das Z4 AA zu besuchen.»

Der zweite Diskussionspunkt 
Zu reden gab die geplante Integration der «Hochvolt 1» und «Hochvolt 2» Ausbildung bei den Automobilfachleuten. Aufgrund des Beschlusses der BBK im Jahr 2021 wurden die beiden Hochvolt-Kurse mit Prüfung auch in die Grundbildung der Automobil-Fachmänner/-frauen aufgenommen. Die Berufsbildungskommission der AGVS-Sektionen Schaffhausen und Berner Oberland stellten einen Antrag, davon abzusehen, die Hochvoltausbildung ab Sommer 2022 in die Berufslehre der Automobil-Fachmänner/-frauen zu integrieren. Bedenken wurden geäussert, dass die Lernenden nicht reif genug für diese Verantwortung seien. Aus der Praxis sei bekannt, dass die Gefahren und Zusammenhänge von den Jugendlichen nicht erkannt würden und die Gefahr eines Unfalls zu gross sei. Patrick Gansser präzisiert für die BBK Schaffhausen: «Der Prozess der Freischaltung im Kurs Hochvolt 2 mit allen nötigen und mit höchster Sorgfalt durchzuführenden Messungen kann und darf auf keinen Fall Bestandteil der dreijährigen Grundbildung werden.» 

Der Antrag wurde letztlich von einer klaren Mehrheit abgelehnt, weil die Argumente für eine Integration überzeugten. BBK-Präsident Charles-Albert Hediger entgegnete etwa: «Man soll uns in drei Jahren nicht vorwerfen können, dass wir zu lange gewartet haben, die Ausbildung den Marktbedürfnissen anzupassen. Wir müssen in die Zukunft blicken und diese richtet sich momentan an die Elektromobilität.» Beat Künzi ergänzte, dass die Betriebe heute auf dieses Wissen angewiesen seien und nicht erst im Rahmen der nächsten Revision. Er verwies ebenso darauf, dass genügend Zeit (16 Stunden im üK und 30 Lektionen in der Berufsfachschule) eingeplant wurden, um sich das notwendige Wissen aneignen zu können. «Ausserdem halten die Prüfungen der Kompetenzausweise HV 1 und HV 2 als Qualitätssicherung stand», sagt Künzi. 

Dass im Verlaufe der Diskussion mehrmals auf die Arbeitssicherheit hingewiesen wurde, erfreute Manuela Jost als Zuständige beim AGVS für die Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BAZ). «Knapp die Hälfte der Schweizer Garagenbetrieben sind aktuell bei unserer Branchenlösung dabei. Wir haben noch viel Potenzial – umso erfreuter bin ich, dass die HV-Thematik nun ebenfalls beim Automobil-Fachmann integriert wird, damit die jungen Berufsleute mit mehr Ausbildungszeit sensibilisiert werden», so Jost. Der Betrieb sei in der Verantwortung, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeitenden zu gewährleisten, dafür ist eine regelmässige Aus- und Weiterbildung unabdingbar. 
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