Der AGVS prüft die Details, um geeignete Unterlagen zu erstellen

Revidiertes Datenschutzgesetz

Der AGVS prüft die Details, um geeignete Unterlagen zu erstellen

2. September 2022 agvs-upsa.ch – Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Der AGVS informiert seine Mitglieder über die Details und wird prüfen, welche Unterlagen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden können.

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Foto: Istock

pd/cym. Der Bundesrat hat den Entwurf des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes in mehreren Punkten angepasst und die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen berücksichtigt. Der AGVS prüft nun die angepasste Version. Bei der Vernehmlassung setzte sich der AGVS gemeinsam mit dem Schweizerischen Leasingverband SLV und Auto-Schweiz für Korrekturen ein. Die Verordnung wies an verschiedenen Stellen Mängel auf. Der AGVS hatte diese Mängel und Korrekturvorschläge nach Abschluss seiner Analyse im Rahmen der laufenden Vernehmlassung an den Bundesrat beziehungsweise das Bundesamt für Justiz herantragen. Beispielsweise hat der Verband den Bundesrat gebeten, sämtliche «Swiss Finishes» und Widersprüche zum revidierten Datenschutzgesetz zu beseitigen. 

Wie der Medienmitteilung des Bunderats vom 31. August 2022 zu entnehmen ist, wurde nun das Kapitel zu den Pflichten der Verantwortlichen eingehend überarbeitet und insbesondere die Privaten von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit. Auch die Modalitäten zum Auskunftsrecht wurden vereinfacht und namentlich die Dokumentationspflicht gestrichen. Im Bereich der Datensicherheit hat der Bundesrat seinen ursprünglichen Vorschlag aufgrund der kritischen Rückmeldungen in der Vernehmlassung teilweise angepasst. So wurde die Dauer zur Aufbewahrung der Protokolle über die Datenbearbeitung auf mindestens ein Jahr festgelegt. Ausserdem wurde eine neue Bestimmung eingefügt, welche die Schutzziele im Bereich der Datensicherheit mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dezember 2020 harmonisiert.

Das revidierte Datenschutzgesetz bietet künftig einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere werden die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht. Diese Anpassungen sind wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleibt. Die Umsetzung des revidierten Datenschutzgesetzes muss in den Betrieben bis am 1. September 2023 erfolgen. Damit erhalten auch die Garagisten in der Automobilbranche noch genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung zu treffen. Der AGVS liefert in Kürze die die geeigneten Hilfestellungen dazu und wird seine Mitglieder weiterhin informieren. 
 
Der AGVS hat in mehreren Beiträgen über die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und die wichtigsten Neuerungen informiert.

Die gesamte Stellungnahme des AGVS zum Entwurf der Verordnung des Datenschutzgesetzes ist hier nachzulesen.

Die Medienmitteilung zum revidierten Datenschutzgesetz gibt es hier.

Zudem führt der AGVS im Rahmen der Business Academy mehrmals den Datenschutz-Kurs durch. Der Kurs vermittelt die wichtigsten Grundlagen zum Datenschutzrecht sowie die Unterschiede von geltendem bzw. revidiertem Schweizer Recht (DSG/revDSG) und europäischem Recht (DSGVO). Das Anmeldeformular finden Sie hier.




 
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