agvs_admin 31. Januar 2024 - 8:03
Fahrten nach Deutschland mit dem Händlerschild sind zu den gleichen Zwecken, wie sie hierzulande mit dem Händlerschild gestattet sind, erlaubt. Mit Italien besteht ebenfalls ein Abkommen, welches aber die Zwecke für die Fahrt stark einschränkt. Zudem ist in Italien eine Fahrt nur bis zu 100 km von der gemeinsamen Grenze ins Landesinnere erlaubt. Die Fahrt nach Frankreich und Österreich ist mit einem Händlerschild ebenfalls gestattet, jedoch auf eigene Gefahr, da noch kein Abkommen mit diesen zwei Ländern besteht. Der AGVS empfiehlt im Zweifelsfall die zuständige Behörde oder die Botschaft anzufragen, um allfällige Risiken zu vermeiden. Weitere Details können Sie dem Factsheet zu Händlerschildern entnehmen; AGVS-Website -> Dienstleistungen -> Recht und Steuern -> Händler- und Wechselschilder