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Moreno Panscera 24. September 2019 - 17:00
Früher war die Regel so, dass der ungültige Fz-Ausweis mit dem Ausweis des Händlerschildes genug Aussagekraft hatten, um im Ausland auf die Strasse zu dürfen. Wieso das plötzlich nicht mehr gehen soll, kann wohl niemand verstehen. Zolltechnisch kann ja nichts passieren, versicherungstechnisch sind die U-Schilder vermutlich besser versichert als die regulär in den Ländern verkehren Autos. Wo ist das Problem?
4 + 8 =
Lösen Sie diese einfache mathematische Aufgabe und geben das Ergebnis ein. z.B. Geben Sie für 1+3 eine 4 ein.