CO2-Gesetz: Jetzt abstimmen
«Das ist eine Missachtung des Volkswillens!»
11. Juni 2021 agvs-upsa.ch – AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli befürchtet für das Autogewerbe bei Annahme des CO2-Gesetzes künftig höhere Belastungen, die in der jetzigen Situation zu einem ganz schlechten Zeitpunkt kommen.
rst. Herr Wernli: Die CO2-Abstimmung steht vor der Tür. Welche Gedanken begleiten Sie im Hinblick auf diesen Urnengang?
Urs Wernli, AGVS-Zentralpräsident (im Bild): Die Schweiz ist ein schönes Land. Wir haben eine hohe Lebensqualität und eine intakte Umwelt. Darüber sollten wir uns freuen. Mit dem revidierten CO2-Gesetz drohen mehr Bürokratie und höhere Kosten. Das sollten wir vermeiden.
Das müssen Sie genauer erklären.
Mit Verboten, Vorschriften und Auflagen soll der Wirtschaft und der Bevölkerung ein neues Verhalten aufgezwungen werden. Das macht uns Sorgen.
Was geben Sie den Stimmbürgern mit auf den Weg für die Abstimmung?
Auf jeden Fall zur Abstimmung gehen und das Gesetz ablehnen. Freunde und Bekannte motivieren, in unserem Sinn abzustimmen.
Was missfällt Ihnen denn am meisten am CO2-Gesetz?
Insbesondere die Preiserhöhung des Treibstoffs von bis zu 12 Rappen pro Liter. Das ist ungerecht und unverhältnismässig. Das führt für viele KMU und auch für unsere Mitglieder zu einer höheren Belastung, welche die heute schon schwierige Situation noch schwieriger macht.
Und was missfällt Ihnen noch?
Zusätzlich missachtet das revidierte CO2-Gesetz den Volkswillen, weil die Stimmbürger in der Abstimmung vom 12. Februar 2017 entschieden haben, die CO2-Sanktionszahlungen der Automobilimporteure dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF zuzuführen. Nach etwas mehr als vier Jahren ist das alles Schnee von gestern und gilt nicht mehr. Künftig soll die Hälfte der Einnahmen in den neu zu schaffenden Klimafonds umgeleitet werden, dessen Zweckbestimmung der Willkür, den Launen und den Mehrheiten des Parlaments unterliegt. Das ist mehr als nur eine Geringschätzung, das ist eine klare Missachtung des Volkswillens.
Was bedeutet es für das Autogewerbe, wenn das CO2-Gesetz an der Urne verworfen wird?
Bei einer Ablehnung müssen die wichtigen Themen wie synthetische Treibstoffherstellung aus erneuerbaren Energiequellen, weiterer Ausbau der Elektroladestationen, Förderung alternativer Antriebe wie Gasfahrzeuge und Energieeffizienzprogramme für den bestehenden Fahrzeugpark wie der AutoEnergieCheck des AGVS rasch in Angriff genommen werden.
Der CO2-Grenzwert von 118 Gramm pro Kilometer ab 2021 ist gesetzt und damit auch die Strafzahlungen. Wer kommt am Ende für diese Zahlungen auf?
Am Ende ist es der Kunde, wenn er ein stärker motorisiertes Fahrzeug kauft.
Die negativen Folgen des Klimawandels sollen nicht kleingeredet werden. Unbestritten ist indes auch, dass der von der Schweiz daran verursachte Anteil unter 1 Prozent liegt. Warum also diese fast krankhafte Hysterie?
Zum einen, weil über die Medien den Menschen permanent eine grosse Schuld an der Entwicklung des Klimas vorgeworfen und eine Art Weltuntergangsstimmung verbreitet wird. Zum andern wird durch die Darstellung von dramatischen Auswirkungen des Klimawandels Angst geschürt.
Gegner der Vorlage behaupten, bei einer Annahme des CO2-Gesetzes würden einer vierköpfigen Familie Mehrkosten von 1000 Franken pro Jahr entstehen. Beruht diese Zahl auf seriösen Berechnungen?
Diese Berechnungen habe ich nicht angestellt. Fakt ist aber zweifellos, dass alles teurer wird. So rechnet der Hauseigentümerverband HEV, dass sich aufgrund der Zwangssanierungen die Mieten für eine 100m2-Wohnung aufgrund einer Studie des Bundesamts für Energie Bfe um durchschnittlich 140 Franken pro Monat verteuern.
Ändert sich die verkehrspolitische Stossrichtung des AGVS, je nachdem wie das Resultat herauskommt?
Nein. Der AGVS ist und bleibt offen für Innovation, lehnt aber die Massnahmen ab, die einseitig Umverteilung bedeuten und keine Verbesserung erzielen.
Teuer, nutzlos, ungerecht
Auf der Webseite des AGVS, finden Sie die Argumente des AGVS, wieso er sich gegen dieses Gesetz engagiert. Auf der Website teuer-nutzlos-ungerecht.ch findet sich ein Fakten-Check, der falsche oder irreführende Behauptungen rund um dieses missratene Gesetz aufdeckt.
Podcast
Im AGVS Garagisten-Podcast äussert sich Avenergy-Präsident Daniel Hofer darüber, warum ein Nein die einzige Antwort sein kann.
Auf der Webseite des AGVS, finden Sie die Argumente des AGVS, wieso er sich gegen dieses Gesetz engagiert. Auf der Website teuer-nutzlos-ungerecht.ch findet sich ein Fakten-Check, der falsche oder irreführende Behauptungen rund um dieses missratene Gesetz aufdeckt.
Podcast
Im AGVS Garagisten-Podcast äussert sich Avenergy-Präsident Daniel Hofer darüber, warum ein Nein die einzige Antwort sein kann.
rst. Herr Wernli: Die CO2-Abstimmung steht vor der Tür. Welche Gedanken begleiten Sie im Hinblick auf diesen Urnengang?
Urs Wernli, AGVS-Zentralpräsident (im Bild): Die Schweiz ist ein schönes Land. Wir haben eine hohe Lebensqualität und eine intakte Umwelt. Darüber sollten wir uns freuen. Mit dem revidierten CO2-Gesetz drohen mehr Bürokratie und höhere Kosten. Das sollten wir vermeiden.
Das müssen Sie genauer erklären.
Mit Verboten, Vorschriften und Auflagen soll der Wirtschaft und der Bevölkerung ein neues Verhalten aufgezwungen werden. Das macht uns Sorgen.
Was geben Sie den Stimmbürgern mit auf den Weg für die Abstimmung?
Auf jeden Fall zur Abstimmung gehen und das Gesetz ablehnen. Freunde und Bekannte motivieren, in unserem Sinn abzustimmen.
Was missfällt Ihnen denn am meisten am CO2-Gesetz?
Insbesondere die Preiserhöhung des Treibstoffs von bis zu 12 Rappen pro Liter. Das ist ungerecht und unverhältnismässig. Das führt für viele KMU und auch für unsere Mitglieder zu einer höheren Belastung, welche die heute schon schwierige Situation noch schwieriger macht.
Und was missfällt Ihnen noch?
Zusätzlich missachtet das revidierte CO2-Gesetz den Volkswillen, weil die Stimmbürger in der Abstimmung vom 12. Februar 2017 entschieden haben, die CO2-Sanktionszahlungen der Automobilimporteure dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF zuzuführen. Nach etwas mehr als vier Jahren ist das alles Schnee von gestern und gilt nicht mehr. Künftig soll die Hälfte der Einnahmen in den neu zu schaffenden Klimafonds umgeleitet werden, dessen Zweckbestimmung der Willkür, den Launen und den Mehrheiten des Parlaments unterliegt. Das ist mehr als nur eine Geringschätzung, das ist eine klare Missachtung des Volkswillens.
Was bedeutet es für das Autogewerbe, wenn das CO2-Gesetz an der Urne verworfen wird?
Bei einer Ablehnung müssen die wichtigen Themen wie synthetische Treibstoffherstellung aus erneuerbaren Energiequellen, weiterer Ausbau der Elektroladestationen, Förderung alternativer Antriebe wie Gasfahrzeuge und Energieeffizienzprogramme für den bestehenden Fahrzeugpark wie der AutoEnergieCheck des AGVS rasch in Angriff genommen werden.
Der CO2-Grenzwert von 118 Gramm pro Kilometer ab 2021 ist gesetzt und damit auch die Strafzahlungen. Wer kommt am Ende für diese Zahlungen auf?
Am Ende ist es der Kunde, wenn er ein stärker motorisiertes Fahrzeug kauft.
Die negativen Folgen des Klimawandels sollen nicht kleingeredet werden. Unbestritten ist indes auch, dass der von der Schweiz daran verursachte Anteil unter 1 Prozent liegt. Warum also diese fast krankhafte Hysterie?
Zum einen, weil über die Medien den Menschen permanent eine grosse Schuld an der Entwicklung des Klimas vorgeworfen und eine Art Weltuntergangsstimmung verbreitet wird. Zum andern wird durch die Darstellung von dramatischen Auswirkungen des Klimawandels Angst geschürt.
Gegner der Vorlage behaupten, bei einer Annahme des CO2-Gesetzes würden einer vierköpfigen Familie Mehrkosten von 1000 Franken pro Jahr entstehen. Beruht diese Zahl auf seriösen Berechnungen?
Diese Berechnungen habe ich nicht angestellt. Fakt ist aber zweifellos, dass alles teurer wird. So rechnet der Hauseigentümerverband HEV, dass sich aufgrund der Zwangssanierungen die Mieten für eine 100m2-Wohnung aufgrund einer Studie des Bundesamts für Energie Bfe um durchschnittlich 140 Franken pro Monat verteuern.
Ändert sich die verkehrspolitische Stossrichtung des AGVS, je nachdem wie das Resultat herauskommt?
Nein. Der AGVS ist und bleibt offen für Innovation, lehnt aber die Massnahmen ab, die einseitig Umverteilung bedeuten und keine Verbesserung erzielen.
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