Rechtliche Informationen zum neuen
Kurze physische Instruktion draussen vor dem Auto erlaubt!
Wichtige Neuerung für Garagisten: Möchte ein Kunde eine Probefahrt machen, ist eine kurze Instruktion zulässig – Hartnäckigkeit des AGVS belohnt!
Showrooms und Verkaufsflächen im Freien bleiben vorerst bis zum 28. Februar geschlossen. Click & Collect, also das Bestellen und Abholen von Waren, ist jedoch weiterhin erlaubt. Das gilt auch für Fahrzeugübergaben und Probefahrten, die allesamt kontaktlos erfolgen müssen.
Da ein Fahrzeugkauf einer persönlichen Beratung, Bedarfsabklärung und Vorführung bedarf, setzte sich der AGVS unter anderem beim Bundesrat und bei Behörden für eine Öffnung der Showrooms ein. Alternativ müsse eine Beratung vor Ort ermöglicht werden. Die Bemühungen haben sich in Bezug auf die physische Beratung gelohnt:
Wie der Rechtsdienst des Eidgenössischen Departements des Innern EDI dem AGVS-Rechtsdienst nun mitteilt, ist bei einer Probefahrt eine kurze Instruktion draussen vor dem Auto zulässig. Dies, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Die Beratung darf nicht innerhalb der Garage oder beim Kunden zu Hause durchgeführt werden.
Dies ist ein wichtiger Teilerfolg für den AGVS, der weiterhin dafür kämpft, dass Showrooms und Verkaufsflächen raschmöglich geöffnet werden können. Gemeinsam mit Auto-Schweiz und mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv fordern wir Bundesrat Alain Berset sowie das Bundesamt für Gesundheit BAG auf, sich für die Autobranche einzusetzen und die für sie zwingende Arbeiten weiterhin zu ermöglichen. Noch hat sich weder der Bundesrat noch das BAG zum Appell geäussert.
Showrooms und Verkaufsflächen im Freien bleiben vorerst bis zum 28. Februar geschlossen. Click & Collect, also das Bestellen und Abholen von Waren, ist jedoch weiterhin erlaubt. Das gilt auch für Fahrzeugübergaben und Probefahrten, die allesamt kontaktlos erfolgen müssen.
Da ein Fahrzeugkauf einer persönlichen Beratung, Bedarfsabklärung und Vorführung bedarf, setzte sich der AGVS unter anderem beim Bundesrat und bei Behörden für eine Öffnung der Showrooms ein. Alternativ müsse eine Beratung vor Ort ermöglicht werden. Die Bemühungen haben sich in Bezug auf die physische Beratung gelohnt:
Wie der Rechtsdienst des Eidgenössischen Departements des Innern EDI dem AGVS-Rechtsdienst nun mitteilt, ist bei einer Probefahrt eine kurze Instruktion draussen vor dem Auto zulässig. Dies, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Die Beratung darf nicht innerhalb der Garage oder beim Kunden zu Hause durchgeführt werden.
Dies ist ein wichtiger Teilerfolg für den AGVS, der weiterhin dafür kämpft, dass Showrooms und Verkaufsflächen raschmöglich geöffnet werden können. Gemeinsam mit Auto-Schweiz und mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv fordern wir Bundesrat Alain Berset sowie das Bundesamt für Gesundheit BAG auf, sich für die Autobranche einzusetzen und die für sie zwingende Arbeiten weiterhin zu ermöglichen. Noch hat sich weder der Bundesrat noch das BAG zum Appell geäussert.