Coronavirus hat Auswirkungen
Coronavirus - Folgen für Garagen
Der Bundesrat hat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung am 16. März 2020 weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
Der Bundesrat hat klargestellt, dass die Werkstätten offen bleiben dürfen, nicht müssen. Es liegt in der Entscheidung jedes Unternehmers, wie er das handhaben will.
Die Showrooms jedoch werden vorderhand geschlossen. Was die Massnahmen für den Verkauf bedeuten, klärt der AGVS derzeit ab.
Weitere Informationen finden Sie hier und im Interview mit Urs Wernli.