Reklamationen minimieren
Erste RDKS-Batterien erreichen Lebensende
22. Oktober 2019 agvs-upsa.ch – Die ersten Batterien bei RDKS-Sensoren erreichen ihr Lebensende. Mit einem Hinweis beim Reifenwechsel an die Kunden können die Garagisten Reklamationen verhindern.
abi. Seit dem 1. November 2014 ist in Europa für alle neu verkauften Autos ein Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) Pflicht. Genau dieses nützliche Hilfsmittel kann nun für Ärger sorgen. Der Grund: Die Sensorhersteller schätzen die Lebensdauer der eingesetzten Batterien auf fünf bis sieben Jahre. Damit ist ab sofort mit einer Zunahme von batteriebedingten Sensor-Ausfällen zu rechnen. Das ist für Automobilisten besonders ärgerlich, wenn ihr Auto erst kurz zuvor beim Garagisten zum Reifenwechsel war. Reklamationen sind vorprogrammiert, ausser die Kunden werden rechtzeitig aufgeklärt – am besten gleich beim Reifenwechsel oder schon bei der Terminvereinbarung.
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Andere Sensoren können hingegen ausgelesen werden. Hier ist es ratsam, die Restkapazität gleich beim Reifenwechsel mittels Diagnosetester/Programmier-Werkzeug zu prüfen. Neigt sich die Lebensdauer dem Ende zu, kann der Garagist proaktiv in Absprache mit dem Kunden reagieren: Bei einigen RDKS-Sensoren können lediglich die Batterien ausgetauscht werden. Andere Sensoren verfügen jedoch über ein verschweisstes Gehäuse. Dann muss der Sensor als Ganzes ersetzt werden.
Alles über RDKS gibt es übrigens im AUTOINSIDE 09/2019 zu lesen.
abi. Seit dem 1. November 2014 ist in Europa für alle neu verkauften Autos ein Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) Pflicht. Genau dieses nützliche Hilfsmittel kann nun für Ärger sorgen. Der Grund: Die Sensorhersteller schätzen die Lebensdauer der eingesetzten Batterien auf fünf bis sieben Jahre. Damit ist ab sofort mit einer Zunahme von batteriebedingten Sensor-Ausfällen zu rechnen. Das ist für Automobilisten besonders ärgerlich, wenn ihr Auto erst kurz zuvor beim Garagisten zum Reifenwechsel war. Reklamationen sind vorprogrammiert, ausser die Kunden werden rechtzeitig aufgeklärt – am besten gleich beim Reifenwechsel oder schon bei der Terminvereinbarung.
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Technisch bedingt kann nicht bei allen Sensoren die verbleibende Batteriekapazität beziehungsweise -lebensdauer ausgelesen werden. Den Garagisten bleibt in diesen Fällen nur die Möglichkeit eines Funktionstests bei der Reifenmontage – eine Vorhersage zu einem batteriebedingten Sensorversagen ist unmöglich. Leuchtet kurz darauf die RDKS-Warnlampe auf, handelt es sich nicht um einen Werkstattfehler, sondern um normalen altersbedingten Verschleiss. Weiss der Kunde darüber Bescheid – vor allem wenn sein Fahrzeug kurz nach dem Stichtag 1. November 2014 neu zugelassen wurde –, wird er wohl auf eine Reklamation verzichten.
Andere Sensoren können hingegen ausgelesen werden. Hier ist es ratsam, die Restkapazität gleich beim Reifenwechsel mittels Diagnosetester/Programmier-Werkzeug zu prüfen. Neigt sich die Lebensdauer dem Ende zu, kann der Garagist proaktiv in Absprache mit dem Kunden reagieren: Bei einigen RDKS-Sensoren können lediglich die Batterien ausgetauscht werden. Andere Sensoren verfügen jedoch über ein verschweisstes Gehäuse. Dann muss der Sensor als Ganzes ersetzt werden.
Alles über RDKS gibt es übrigens im AUTOINSIDE 09/2019 zu lesen.
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