Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» – Werkstätten können offen bleiben

Coronavirus

Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» – Werkstätten können offen bleiben

16. März 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Werkstätten dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Was die Massnahmen für den Verkauf bedeuten, klärt der AGVS derzeit ab.
 
UPDATE Verkauf, 19.30 Uhr:
Der aktuelle Entscheid des Bundesrates lässt viele Fragen offen. So auch, was er für den Verkauf bedeutet. Diese Frage ist noch nicht abschliessend geklärt. Der AGVS arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, Klarheit zu schaffen und die Frage mit den zuständigen Ämtern abzuklären.

Der AGVS wird seine Mitglieder weiterhin laufend informieren und empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, sich an die vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlenen Hygienemassnahmen zu halten. Dazu gehört unter anderem, sich möglichst oft gründlich die Hände zu waschen, Abstand halten und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und sich nicht im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Die Schweiz führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert.

Heute ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Der Bundesrat regelt in der angepassten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten. Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020, wie neu auch die Schulschliessungen.

Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.


 

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Bis zu 8000 Armeeangehörige für Gesundheitswesen, Logistik und Sicherheit
Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den nächsten Tagen und Wochen markant steigen wird. Um den Gesuchen der Kantone zu entsprechen, erhöht der Bundesrat die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige. Dies gilt bis Ende Juni 2020.

Die Armee soll erstens das Gesundheitswesen mit sanitätsdienstlichen Leistungen unterstützen, insbesondere mit Pflege, Patientenüberwachung, sanitätsdienstlichen Transporten oder Spitallogistik (z.B. Bettendesinfektion, Küche, Wäscherei, Reinigung). Zweitens soll die Armee bei Bedarf logistische Aufgaben wie Transporte und Mithilfe beim Aufbau von improvisierter Infrastruktur übernehmen. Drittens soll sie im Sicherheitsbereich die kantonalen Polizeikorps entlasten, zum Beispiel durch eine stärkere Unterstützung beim Botschaftsschutz, oder das Grenzwachtkorps an Landesgrenzen und Flughäfen unterstützen.

Für die sanitätsdienstliche Unterstützung stehen rund 3000 Armeeangehörige zur Verfügung. Diese werden sofort bereitgestellt. Wie viele Armeeangehörigen eingesetzt werden, hängt von der Lagenentwicklung und den Gesuchen der zuständigen Behörden ab.

Mobilisierung von Milizformationen mit hoher Bereitschaft
Zuerst werden die Verbände zum Einsatz kommen, die sich im regulären Truppendienst befinden. Rekrutenschulen, Durchdiener und Wiederholungskurse werden wo erforderlich verlängert. In gewissen Bereichen müssen zusätzlich Truppen mobilisiert werden. Das betrifft insbesondere Armeeangehörige aus Milizformationen mit hoher Bereitschaft. Zu diesen Formationen gehören unter anderem alle vier Spitalbataillone sowie fünf Sanitätskompanien. Sie können nach dem Entscheid zur Mobilisierung innert vier Tagen in den Einsatz gebracht werden. Die Auslösung wird noch heute erfolgen.

Um auf die weitere Lageentwicklung rechtzeitig und adäquat reagieren zu können, hat der Bundesrat das VBS zudem ermächtigt, auch Truppen, die nicht zu den Milizformationen mit hoher Bereitschaft gehören, je nach Bedarf der zivilen Behörden aufzubieten. Das kann bedeuten, dass gewisse Truppen vorübergehend mobilisiert und vorsorglich für den Einsatz ausgebildet werden. Nach einer Ausbildung von wenigen Tagen werden sie wieder aus dem Dienst entlassen und können später für einen Einsatz aufgeboten werden, wenn entsprechende Gesuche der Kantone eintreffen.

Kontrollen an den Grenzen
Der Bundesrat hat entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Massnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Eine Liste dieser Grenzübergänge wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung veröffentlicht.

Der Bundesrat beobachtet die Lage kontinuierlich. Er hat das EJPD damit beauftragt, gemeinsam mit dem EDI und dem EDA die Ausdehnung der Grenzkontrollen und Einreiseverbote auf Reisende aus weiteren, stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Länder zu prüfen.


Der AGVS hat entschieden, die Kommentarfunktion vorübergehend zu schliessen. Bei rechtlichen Fragen können sich die AGVS-Mitglieder an rechtsdienst@agvs-upsa.ch wenden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Kommentare


Hinech 17. März 2020 - 10:46
Die Gesundheit spielt in diesem Fall keine grosse Rolle... Soviel ich weiss gehört das Fahrzeug nicht zu den Grundbedürfnissen.. die Ansteckungsgefahr ist zu hoch!!

Fabiana 17. März 2020 - 11:05
Wenn ich die Antworten vom AGVS lese, muss ich lachen und zugleich ärgere ich mich enorm. Wir, auch als Bevölkerung werden nicht ernst genommen. Bei den Antworten werden immer (mit wenigen Ausnahmen) die gleichen Wörter benutzt. Sicherheit gewährleisten für Kunden und für uns? Liebe Verbände und Politiker, die Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn man einen definitiven Schlussstrich zieht, auch wenn es für alle schmerzhaft sein wird. Die Massnahmen sollten für die ganze Bevölkerung, gleich welcher Branche gelten. Keine Klassifikationen! Abwarten und Tee trinken ist nicht die richtige Lösung. Sollten einige von Euch genug Zeit haben, die gestrige Konferenz von unseren Bundesräte, nochmals anzuhören, bemerkt dass viele Widersprüche vorhanden sind.

Christoph 17. März 2020 - 14:11
Weshalb dürfen jetzt Garagen Betrieben geöffnet bleiben? Macht es Sinn, Betriebe geöffnet zu halten? Ist das nicht verantwortungslos? Klare Kommentare, Einwände und Vorschläge zu diesem aktuellen Thema. Es bietet genügend Spielraum, seine Affinität mit Ratschlägen, mit erzürnten Kommentaren zu thematisieren. Doch bevor die Hoffnung stirbt. Hat es noch Platz für Zusammenhalt, Solidarität und Haltung zu diesem Dauerbrenner Thema? Auf keinem Podest kann dieses Ausmass gelegt werden. Was spricht für, oder gegen eine ganze Branche schweizweit lahm zu legen? Lässt doch vermuten, dass unsere Branche doch eine bedeutendere Rolle in dieser Krise übernimmt. Das lässt aufhorchen. Eine unverzichtbare Mobilität, die nicht nur Branchen übergreifend dient, ja Bedürfnisse im höchsten Gut und Grad für uns alle erfüllt. Wir sind das Zahnrädchen im Getriebe das für Bewegung sorgt. Darf es uns mit Stolz erfüllen? Wir aus der Branche, in dieser Krise, ein Baustein sein zu dürfen, der noch Herr der Lage ist. Doch aus welcher Richtung, sollte jetzt das Mass der Vernunft, der Verantwortung kommen? Trotz trüben Gegebenheiten, sind wir vielmehr als nur zermürbte Hoffnungsträger, die unüberlegt den Kopf in den Sand zu stecken versuchen. Ich als Mitarbeiter, bin froh in einem wertschätzenden Betrieb, mit motivierten Team Leuten der im Betrieb seiner Tätigkeit nachgehen kann. Bin doch dankbar zu Arbeit gehen zu dürfen. Als leitender Mitarbeiter ist mir eine positive und kommunikative Zusammenarbeit, nicht nur jetzt in dieser Krise ein menschliches Credo. Werte Branchen Kollegen, haltet die Ohren steif, bleibt weiterhin am Ball (Fahrzeug) und erfreut Euch über positives. «Die meisten Menschen machen das Glück zur Bedingung. Aber das Glück findet sich nur ein, wenn man keine Bedingungen stellt» Arthur Rubinstein Grüsse Christoph

Anonyme 17. März 2020 - 23:37
Ich verstehe das nicht warum kfz- Werkstätten noch auf haben! Wir haben alle Familien und Kinder zu Hause die täglich sich infizieren können. Es sollen wenigstens alle die Kinder zu Hause haben von der arbeit befreit werden.

Anonyme 17. März 2020 - 23:40
Nicht zu vergessen ist es, dass die Viren 12 Std. auf Metall überleben !!!!! Sehr verantwortungslos von der Behörde!!

Josef Covit 18. März 2020 - 8:09
Aufruf an den Bundesrat!Alle Karosseriewerkstätten etc. müssen SOFORT geschlossen werden!!! Das braucht es nun wirklich nicht!

Dominik 18. März 2020 - 9:25
1. Die Ersatzteilversorgung ist vorerst gewährleistet. 2. Wenn ich mich so auf den Strassen umschaue, gibt es viele unvernünftige Menschen, welche nicht verstanden haben um was es eigentlich geht. Die Krankheit ist für den Grossteil der Bevölkerung ungefährlich, jedoch ist die Ansteckungsgefahr unvergleichlich gross. Entsprechend verstehe ich auch nicht warum derart viele Betriebe eben doch nicht geschlossen haben. 3. Vom AGVS erwarte ich schon sehr lange eigentlich gar nichts mehr in jeder Hinsicht. Wenn die Gesamtarbeitsverträge nur durch Geschäftsführer ausgehandelt werden, kann nichts schlaues rauskommen. Sind wir doch ehrlich: Aktuell ist das Autogewerbe für den normalen. Aber wie hat Lewis Hamilton (zwar etwas scheinheilig) gesagt? CASH IS KING

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